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Bereich Software

Unternehmenssoftware: Urheberrecht, Lizenzen, sicherer Betrieb

Stand:

Unternehmenssoftware heißt für kleine und mittlere Unternehmen in Ostwestfalen-Lippe dreierlei. Sie lizenzieren Standardsoftware, lassen Individualsoftware entwickeln und betreiben beides sicher. Diese Seite fasst Grundregeln zum Urheberrecht an Programmen und neutrale Hilfen in der Region zusammen (Stand: Oktober 2026).

Leitfäden im Bereich Software

  1. DienstleistungenIndividualsoftware und Software-Dienstleister: Vorgehen und VerträgeIndividualsoftware beauftragen: Werk- oder Dienstvertrag, Abnahme, Nutzungsrechte, Auftragsverarbeitung und BSI-Anforderungen an die Entwicklung – mit Quellen.
  2. HandelSoftware lizenzieren: Lizenzmodelle und Fallstricke für KMUSoftwarelizenzen für Unternehmen: was das Urheberrecht erlaubt, wann Gebrauchtsoftware weiterverkauft werden darf, Cloud-Abos, Rügepflicht und Lizenzinventar.
  3. HerstellerSoftwarebranche in Ostwestfalen-Lippe: Hochschulen, Netzwerke, StandortSoftware in OWL: Informatik in Paderborn und Bielefeld, Fraunhofer IEM, it’s OWL – und was der Cyber Resilience Act Softwareherstellern bis Dezember 2027 abverlangt.
  4. SchulungenIT-Weiterbildung und Software-Schulungen: Wege und FörderungIT-Weiterbildung in OWL: IHK-Abschluss Berufsspezialist und Bachelor Professional, Aufstiegs-BAföG, Förderung nach § 82 SGB III, Bildungsscheck 2.0, Bildungsurlaub.

Wann ist Software urheberrechtlich geschützt?

Software ist als Computerprogramm geschützt, wenn sie eine eigene geistige Schöpfung ist. So regelt es § 69a Urheberrechtsgesetz. Geschützt sind alle Ausdrucksformen des Programms einschließlich des Entwurfsmaterials. Nicht geschützt sind die Ideen und Grundsätze dahinter, etwa die einer Schnittstelle (Stand: Oktober 2026). (Quelle: gesetze-im-internet.de/urhg/__69a.html)

Wem gehört Software, die für Ihr Unternehmen entwickelt wird?

Programme, die Angestellte im Rahmen ihrer Aufgaben schreiben, nutzt wirtschaftlich allein der Arbeitgeber. Nach § 69b Urheberrechtsgesetz hat er alle vermögensrechtlichen Befugnisse, sofern nichts anderes vereinbart ist. Diese Regel nennt nur Arbeits- und Dienstverhältnisse. Wer ein externes Softwarehaus beauftragt, sollte die Nutzungsrechte deshalb ausdrücklich im Vertrag regeln (Stand: Oktober 2026). (Quelle: gesetze-im-internet.de/urhg/__69b.html)

Was darf ein Lizenzvertrag nicht verbieten?

Ein Softwarelizenzvertrag darf die nötige Sicherungskopie nicht verbieten. So regelt es § 69d Abs. 2 Urheberrechtsgesetz, wenn die Kopie für die künftige Benutzung erforderlich ist. Nutzungsberechtigte dürfen das Programm außerdem beobachten, untersuchen und testen. Ziel darf sein, die zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln. Dabei sind nur Handlungen erlaubt, zu denen sie ohnehin berechtigt sind (Stand: Oktober 2026). (Quelle: gesetze-im-internet.de/urhg/__69d.html)

Warum ist der sichere Betrieb von Software auch für kleine Firmen wichtig?

Kleine und mittlere Unternehmen werden laut BSI meist nicht gezielt angegriffen. Meist treffen sie großflächige, automatisierte Angriffe. Dabei werden laut BSI Kundendaten und andere sensible Daten abgegriffen, verschlüsselt oder veröffentlicht. Das BSI ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Stand: Oktober 2026). (Quelle: bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/KMU/KMU_node.html)

Welche Forschung zu Software und KI gibt es in OWL?

In OWL forschen über 1.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Umfeld des Spitzenclusters it’s OWL. Das gibt der Cluster für seine Hochschulen und Forschungseinrichtungen an. Sie arbeiten in vier Sonderforschungsbereichen, 18 Forschungsinstituten und drei Fraunhofer-Einrichtungen. Themen sind unter anderem Künstliche Intelligenz, Industrieautomatisierung und Systems Engineering (Stand: Oktober 2026). (Quelle: its-owl.de/ueber-uns/das-ist-its-owl/)

Gibt es Förderung für ein Softwareprojekt?

Für ein konkretes Digitalisierungsprojekt nennt die IHK Ostwestfalen das Förderprogramm MID-Digitalisierung. Es fördert Beratung, Entwicklung oder Umsetzung durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen. Die Förderung beträgt bis zu 15.000 Euro. Voraussetzungen und Antrag stehen auf der IHK-Seite (Stand: Oktober 2026). (Quelle: ihk.de/ostwestfalen/beratung-und-service/digitalisierung/foerderprogramme-6637410)

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