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IT-Kompass OWLUnabhängiger Wegweiser zur IT-Wirtschaft in Ostwestfalen-Lippe

Software · Hersteller

Softwarebranche in Ostwestfalen-Lippe: Hochschulen, Netzwerke, Standort

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Die Softwarebranche in Ostwestfalen-Lippe stützt sich auf Hochschulen, angewandte Forschung und Netzwerke. Diese Seite beschreibt den Standort auf Ebene der Einrichtungen. Einzelne Firmen nennt oder empfiehlt sie nicht. Sie erklärt außerdem die neuen Pflichten des Cyber Resilience Act der EU für Softwarehersteller. Ausgangspunkt ist die Übersichtsseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum Cyber Resilience Act (Quelle: bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber_Resilience_Act/cyber_resilience_act_node.html; Stand: Oktober 2026).

Worauf sollten Sie im Angebot oder Vertrag achten?

  • Fällt Ihr Produkt unter den Cyber Resilience Act, und ist es ein Standardprodukt oder ein „wichtiges“ oder „kritisches“ Produkt?
  • Ist der Meldeweg für aktiv ausgenutzte Schwachstellen eingerichtet?
  • Gibt es eine SBOM und einen kommunizierten Supportzeitraum?
  • Sagen Zulieferer von Bibliotheken und Komponenten zeitnahe Sicherheitsupdates zu?
  • Kommt für ein Forschungsprojekt die Förderung MID-Digitalisierung in Frage?

Wo wird in OWL Informatik gelehrt und erforscht?

Die Informatik der Universität Paderborn hat über 1.150 Studierende und über 100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Das gibt das Institut für Informatik selbst an. Sein strategischer Forschungsfokus liegt auf Data Science, IT-Sicherheit, Domain Specific Computing und Software Engineering (Quelle: cs.uni-paderborn.de; Stand: Oktober 2026).

Die Technische Fakultät der Universität Bielefeld verbindet Informatik und Biotechnologie. Gegründet wurde sie nach eigener Darstellung im Jahr 1990. Schwerpunkte sind Künstliche Intelligenz, interaktive Systeme, Robotik, Bioinformatik und Biotechnologie. Die Fakultät kooperiert unter anderem mit dem Forschungszentrum CITEC (Quelle: uni-bielefeld.de/fakultaeten/technische-fakultaet/; Stand: Oktober 2026).

Welche angewandte Forschung gibt es für Softwareentwicklung?

Das Fraunhofer-Institut für Entwurfstechnik Mechatronik IEM in Paderborn forscht auch zu Softwareanwendungen. Nach eigenen Angaben arbeitet es an intelligenten Produkten, Produktionssystemen, Dienstleistungen und Software. Seit 2011 gestaltet es mit dem Heinz Nixdorf Institut der Universität Paderborn den Forschungsstandort Paderborn. Das Institut hat rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sein Forschungsvolumen umfasste 2025 rund 20,5 Millionen Euro (Quelle: iem.fraunhofer.de/de/ueber-uns.html; Stand: Oktober 2026).

Der Spitzencluster it’s OWL ist ein Technologienetzwerk für intelligente technische Systeme in OWL. Nach eigenen Angaben umfasst er über 220 Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Organisationen. In über zehn Jahren entstanden rund 500 Projekte, etwa zu Künstlicher Intelligenz und intelligenter Produktentwicklung. it’s OWL ist ein eigenständiges Netzwerk und mit dieser Seite nicht verbunden (Quelle: its-owl.de/ueber-uns/das-ist-its-owl/; Stand: Oktober 2026).

Gilt der Cyber Resilience Act auch für reine Software?

Ja, der Cyber Resilience Act (CRA) erfasst auch reine Softwareprodukte. Laut BSI gilt er für alle in der EU verkauften Produkte mit digitalen Elementen. Genannt werden neben vernetzter Hardware etwa Buchhaltungssoftware, Computerspiele und mobile Apps. Auch B2B-Software ist erfasst. Nicht-kommerzielle Open-Source-Software ist ausgenommen. Die Umsetzung erfolgt in Etappen bis Ende 2027 (Quelle: bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber_Resilience_Act/cyber_resilience_act_node.html; Stand: Oktober 2026).

Ab wann gelten welche CRA-Pflichten?

Die Meldepflichten des CRA gelten laut BSI seit dem 11. September 2026. Sie treffen Hersteller, die Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Binnenmarkt bereitstellen. Zu melden sind aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Eine Frühwarnung ist binnen 24 Stunden fällig, eine detailliertere Meldung binnen 72 Stunden. Der Abschlussbericht folgt bei Schwachstellen binnen 14 Tagen nach Bereitstellung einer Abhilfe. Bei schwerwiegenden Vorfällen folgt er einen Monat nach der detaillierteren Meldung (Quelle: bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber_Resilience_Act/Single_Reporting_Platform-CRA/single_reporting_platform-cra.html; Stand: Oktober 2026).

Alle CRA-Anforderungen gelten für neue Produkte ab dem 11. Dezember 2027. Das schreibt das BSI in seiner Erklärung des CRA. Verabschiedet wurde der CRA im Oktober 2024. Er gilt auch für außereuropäische Hersteller, die Produkte auf den EU-Markt bringen (Quelle: bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Technologien_sicher_gestalten/CRA-einfach-erklaert/cra-einfach-erklaert_node.html; Stand: Oktober 2026).

Was müssen Softwarehersteller nach dem CRA konkret tun?

Softwarehersteller müssen Sicherheit von der Entwicklung bis zum Supportende nachweisen. Laut BSI-Übersicht gehört eine Risikobewertung der Produkte dazu. Entwickelt wird nach „Secure-by-Design“ und „Secure-by-Default“, zum Beispiel ohne schwache Standardpasswörter. Vorgeschrieben ist eine Software Bill of Materials (SBOM), die nicht veröffentlicht werden muss. Während des Supportzeitraums sind Sicherheitsupdates bereitzustellen. Den Zeitraum muss der Hersteller kommunizieren; laut BSI beträgt er in der Regel fünf Jahre. Für die meisten Produkte genügt eine Selbstbewertung der Konformität. Nur bei wenigen ist eine notifizierte Drittstelle nötig (Quelle: bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber_Resilience_Act/cyber_resilience_act_node.html; Stand: Oktober 2026).

Wer überwacht die Einhaltung in Deutschland?

In Deutschland überwacht das BSI den Markt nach dem CRA. Die Bundesregierung hat es als notifizierende und marktüberwachende Behörde benannt, wie das BSI am 7. Oktober 2025 mitteilte. Das BSI kann Produkte stichprobenartig oder gezielt prüfen. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes möglich. Nicht konforme Produkte kann das BSI vom Markt nehmen (Quelle: bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2025/251007_CRA_BSI_marktueberwachende_Behoerde.html; Stand: Oktober 2026).

Welche Entwicklungspraxis empfiehlt das BSI unabhängig vom CRA?

Das BSI beschreibt sichere Entwicklung im Baustein CON.8 „Software-Entwicklung“ des IT-Grundschutz-Kompendiums, Edition 2023. Bibliotheken sollen nur aus vertrauenswürdigen Quellen mit geprüfter Integrität kommen (CON.8.A6). Entwicklungsbegleitende Tests sollen Negativtests einschließen (CON.8.A7). Sicherheitspatches sollen zeitnah und mit Checksummen oder Signaturen erscheinen (CON.8.A8). Der Quellcode gehört in eine gesicherte Versionsverwaltung (CON.8.A10) (Quelle: bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Kompendium_Einzel_PDFs_2023/03_CON_Konzepte_und_Vorgehensweisen/CON_8_Software_Entwicklung_Edition_2023.pdf; Stand: Oktober 2026).

Wer hilft Softwareherstellern in OWL bei Förderung und Transfer?

Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld nennt zwei passende Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen. MID-Digitalisierung fördert Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungsleistungen mit bis zu 15.000 Euro. Leisten können sie Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen. MID-Assistent/in fördert die projektbezogene Einstellung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Gezahlt wird ein Anteil der Lohnkosten, maximal 48.000 Euro (Quelle: ihk.de/ostwestfalen/beratung-und-service/digitalisierung/foerderprogramme-6637410; Stand: Oktober 2026).

Weiterbildung für Entwicklerteams beschreibt die Seite IT-Weiterbildung und Software-Schulungen. Die Vertragsseite für Auftraggeber steht unter Individualsoftware und Software-Dienstleister.

Quellen dieser Seite (10)

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