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Software · Dienstleistungen

Individualsoftware und Software-Dienstleister: Vorgehen und Verträge

Stand:

Individualsoftware wird nach Ihren Vorgaben entwickelt, angepasst oder betreut. Das unterscheidet sie von fertig lizenzierter Standardsoftware (dazu Software lizenzieren). Für Auftraggeber in Ostwestfalen-Lippe entscheiden drei Punkte: der Vertragstyp nach BGB, die Nutzungsrechte am Code und die Sicherheitsanforderungen an die Entwicklung. Computerprogramme sind nach § 69a Urheberrechtsgesetz geschützt. Der Schutz gilt „in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials“ (Quelle: gesetze-im-internet.de/urhg/__69a.html; Stand: Oktober 2026).

Worauf sollten Sie im Angebot oder Vertrag achten?

  • Ist ein Ergebnis beschrieben (Werkvertrag) oder nur Aufwand (Dienstvertrag)?
  • Sind Teilabnahmen und die Fälligkeit der Teilzahlungen geregelt?
  • Welche Nutzungsarten am Code werden Ihnen ausdrücklich eingeräumt?
  • Liegt ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vor, wenn der Dienstleister an personenbezogene Daten kommt?
  • Sagt das Angebot getrennte Testumgebung, signierte Patches und Versionsverwaltung zu?
  • Gibt es einen Wartungsvertrag mit Zusage zu Sicherheitsupdates?

Werkvertrag oder Dienstvertrag – was schuldet der Dienstleister?

Beim Werkvertrag schuldet der Dienstleister ein Ergebnis. Nach § 631 Abs. 1 BGB verpflichtet er sich zur Herstellung des versprochenen Werkes. Gegenstand kann nach § 631 Abs. 2 BGB auch ein „durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg“ sein. Der Besteller schuldet die vereinbarte Vergütung (Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html; Stand: Oktober 2026).

Beim Dienstvertrag schuldet der Dienstleister nur Tätigkeit, kein Ergebnis. Nach § 611 BGB verpflichtet er sich zur Leistung der versprochenen Dienste. Gegenstand können „Dienste jeder Art“ sein, etwa Beratung, Programmierstunden nach Aufwand oder Support. Ein Stundenangebot ohne beschriebenes Ergebnis sichert Ihnen deshalb in der Regel kein abnahmefähiges Programm zu (Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html; Stand: Oktober 2026).

Was bedeutet die Abnahme bei einem Softwareprojekt?

Die Abnahme ist beim Werkvertrag eine Pflicht des Bestellers. Nach § 640 Abs. 1 BGB muss er das vertragsmäßig hergestellte Werk abnehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann er die Abnahme nicht verweigern. Nach § 640 Abs. 2 BGB gilt ein Werk auch dann als abgenommen, wenn der Dienstleister nach Fertigstellung eine angemessene Frist setzt. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber die Abnahme nicht in dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Wer ein Werk trotz bekannten Mangels abnimmt, behält bestimmte Mängelrechte nur mit Vorbehalt (§ 640 Abs. 3 BGB) (Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__640.html; Stand: Oktober 2026).

Die Vergütung eines Werkvertrags wird mit der Abnahme fällig. So regelt es § 641 Abs. 1 BGB. Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die Teile bestimmt, wird jeder Teil bei seiner Abnahme fällig. Teilabnahmen für Module oder Meilensteine koppeln Zahlungen deshalb an geprüfte Ergebnisse (Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__641.html; Stand: Oktober 2026).

Kann ein Softwareprojekt vorzeitig beendet werden?

Ja, der Besteller kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung jederzeit kündigen. Das regelt § 648 BGB. Der Unternehmer behält dann den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Er muss sich aber ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Das Gesetz vermutet, dass ihm 5 Prozent der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil zustehen (Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__648.html; Stand: Oktober 2026).

Wer erhält die Rechte am entwickelten Code?

Bei externen Dienstleistern regelt das Gesetz die Rechte am Code nicht automatisch zu Ihren Gunsten. § 69b Urheberrechtsgesetz weist die Rechte nur bei Arbeitnehmern dem Arbeitgeber zu. Er gilt für Programme, die ein Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach Anweisung schafft. Für ein externes Softwarehaus gehört die Einräumung der Nutzungsrechte deshalb ausdrücklich in den Vertrag (Quelle: gesetze-im-internet.de/urhg/__69b.html; Stand: Oktober 2026).

Nennen Sie im Vertrag jede Nutzung, die Sie brauchen. Nutzungsrechte können nach § 31 Urheberrechtsgesetz einfach oder ausschließlich eingeräumt werden. Sie können räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt sein. Sind die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, bestimmt nach § 31 Abs. 5 der gemeinsame Vertragszweck ihren Umfang. Wer Code später selbst ändern oder von anderen pflegen lassen will, sollte das deshalb benennen (Quelle: gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html; Stand: Oktober 2026).

Brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Ja, wenn der Dienstleister bei Wartung auf personenbezogene Daten zugreifen kann. So sieht es die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrem Kurzpapier Nr. 13 zu Art. 28 DSGVO. Das gilt auch für Fernwartung, Fehleranalysen und Support in Ihren Systemen. Der Vertrag kann schriftlich oder in einem elektronischen Format geschlossen werden. Subunternehmer des Dienstleisters brauchen Ihre vorherige Genehmigung (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Das Kurzpapier trägt den Stand 17.12.2018 (Quelle: datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_13.pdf; Stand: Oktober 2026).

Welche Sicherheitsanforderungen sollte ein Angebot erfüllen?

Das BSI nennt im Baustein CON.8 „Software-Entwicklung“ klare Prüfpunkte für Angebote. Der Baustein gehört zum IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023. Entwicklungsbegleitende Tests sollen Negativtests umfassen und in einer von der Produktion getrennten Umgebung laufen (CON.8.A7). Sicherheitskritische Patches sollen zeitnah kommen, mit Checksummen oder digitalen Signaturen (CON.8.A8). Der Quellcode soll in einer Versionsverwaltung liegen, die in die Datensicherung einbezogen ist (CON.8.A10). Externe Bibliotheken sollen nur aus vertrauenswürdigen Quellen stammen (CON.8.A6) (Quelle: bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Kompendium_Einzel_PDFs_2023/03_CON_Konzepte_und_Vorgehensweisen/CON_8_Software_Entwicklung_Edition_2023.pdf; Stand: Oktober 2026).

Der Pflegevertrag nach dem Projekt ist so wichtig wie das Projekt selbst. Das BSI empfiehlt im Baustein APP.6 „Allgemeine Software“ (Edition 2023), Software mit Wartungsvertrag oder vergleichbarer Zusage zu beschaffen. Diese soll garantieren, dass Sicherheitslücken während des gesamten Nutzungszeitraums zeitnah behoben werden (APP.6.A3) (Quelle: bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Kompendium_Einzel_PDFs_2023/06_APP_Anwendungen/APP_6_Allgemeine_Software_Edition_2023.pdf; Stand: Oktober 2026).

Welche neutralen Stellen in OWL helfen weiter?

Für Softwareprojekte von KMU nennt die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld ein Förderprogramm. Das Programm MID-Digitalisierung fördert Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten mit bis zu 15.000 Euro. Ausführen können sie Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen (Quelle: ihk.de/ostwestfalen/beratung-und-service/digitalisierung/foerderprogramme-6637410; Stand: Oktober 2026).

Die Digi[X]-Plattform der IHK Ostwestfalen ist eine kostenfreie Übersicht regionaler Digitaldienstleister und Berater. Die Auswahl dort trifft die IHK, nicht diese Seite. Ein Eintrag ist keine Empfehlung (Quelle: ihk.de/ostwestfalen/beratung-und-service/digitalisierung/digi-x-plattform-6667254; Stand: Oktober 2026).

Das Mittelstand-Digital Zentrum Ruhr-OWL ist keine aktuelle Anlaufstelle mehr. Nach eigener Angabe gehörte es nur bis Oktober 2024 zum Mittelstand-Digital-Netzwerk des Bundes (Quelle: mittelstand-digital-ruhr-owl.de; Stand: Oktober 2026).

Die Hinweise auf dieser Seite sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Anlaufstellen nennt die Seite IT-Recht für kleine Unternehmen.

Quellen dieser Seite (14)

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