Telekommunikation · Handel
TK-Anlagen und Endgeräte beschaffen: worauf Firmen achten
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Vor dem Kauf einer Telefonanlage steht eine dokumentierte Anforderungsanalyse. Das verlangt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Baustein NET.4.1 „TK-Anlagen“, Edition 2023 (NET.4.1.A1). Festzulegen sind die gewünschten Funktionen und die Zahl der Verbindungen und Anschlüsse. Dazu kommen Erweiterbarkeit, grundlegende Sicherheitsfunktionen sowie Support- und Wartungsverträge (Quelle: bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Kompendium_Einzel_PDFs_2023/09_NET_Netze_und_Kommunikation/NET_4_1_TK_Anlagen_Edition_2023.pdf; Stand: Oktober 2026).
Worauf sollten Sie im Angebot oder Vertrag achten?
- Liegt eine dokumentierte Anforderungsanalyse mit Anschlüssen, Funktionen und Wartung vor?
- Tragen Funkgeräte das CE-Kennzeichen?
- Erfüllen internetfähige Funkgeräte die Cybersicherheitsanforderungen, die seit August 2025 gelten?
- Bietet die Anlage neben digitalen auch analoge Anschlüsse?
- Wer nimmt Altgeräte zurück, und wer trägt die Entsorgungskosten?
- Ist geregelt, wer die Lieferung unverzüglich auf Mängel prüft?
Dürfen Sie Ihren eigenen Router verwenden?
Ja, Netzbetreiber dürfen Ihnen grundsätzlich keinen Router vorschreiben. Das folgt aus § 73 TKG. Das öffentliche Netz endet an festen Standorten am passiven Netzabschlusspunkt (Abs. 1). Anbieter dürfen den Anschluss von Endgeräten nicht verweigern, die die EMV-Richtlinie 2014/30/EU erfüllen (Abs. 3). Sie dürfen eigene Geräte überlassen, deren Nutzung aber nicht zwingend vorschreiben. Die nötigen Zugangsdaten müssen sie in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss bereitstellen. Die Bundesnetzagentur kann per Allgemeinverfügung Ausnahmen zulassen (Abs. 2) (Quelle: gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__73.html; Stand: Oktober 2026).
Für Router in kleinen Büros gibt es eine BSI-Richtlinie mit Sicherheitsanforderungen. Die Technische Richtlinie BSI TR-03148 „Secure Broadband Router“ gilt für Router im Small-Office- und Home-Office-Bereich. Dazu zählt das BSI auch Kleinstunternehmen. Die Richtlinie richtet sich als Empfehlung vor allem an Hersteller. Beim Kauf können Sie fragen, ob ein Gerät sie berücksichtigt (Quelle: bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinien/TR-nach-Thema-sortiert/tr03148/tr03148_node.html; Stand: Oktober 2026).
Woran erkennen Sie, dass ein Funkgerät die Vorschriften erfüllt?
Funkgeräte wie WLAN-Router oder DECT-Telefone müssen das CE-Kennzeichen tragen. Das regelt § 19 Funkanlagengesetz (FuAG). Das Kennzeichen setzt eine nachgewiesene Konformität mit § 4 FuAG voraus. Angebracht wird es, bevor die Geräte in Verkehr gebracht werden (Quelle: gesetze-im-internet.de/fuag/__19.html; Stand: Oktober 2026).
Seit dem 1. August 2025 steht das CE-Kennzeichen bei vernetzten Funkgeräten auch für Cybersicherheit. Das gilt laut BSI für Geräte mit Bluetooth oder WLAN, die mit dem Internet verbunden sind. Sie müssen grundlegende Anforderungen zum Schutz von Netzwerken, der Privatsphäre und vor Betrug erfüllen. Grundlage ist die delegierte Verordnung (EU) 2022/30 zur Funkanlagenrichtlinie. Dazu gehören die harmonisierten Normen EN 18031-1/-2/-3. Das BSI teilte dies am 30. Januar 2025 mit (Quelle: bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2025/250130_RED_Cybersicherheit.html; Stand: Oktober 2026).
Die Bundesnetzagentur prüft Geräte und Funkanlagen im Handel stichprobenweise. Bei Mängeln fordert sie den verantwortlichen Wirtschaftsakteur zur Abhilfe auf. Das kann der Hersteller, sein Bevollmächtigter, der Einführer oder der Händler sein. Rechtsgrundlagen sind die §§ 23 ff. EMVG und die §§ 24 ff. FuAG (Quelle: bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Technik/Marktueberwachung/start.html; Stand: Oktober 2026).
Was empfiehlt das BSI beim Kauf von Telefonanlagen und VoIP-Komponenten?
Das BSI empfiehlt eine Anlage mit analogen und digitalen Teilnehmeranschlüssen. So steht es im Baustein NET.4.1 (NET.4.1.A13). Einzubeziehen sind Anforderungsanalyse, Planung und vorhandene Kommunikationssysteme. Wartungs- und Konfigurationsgeräte sollen mit Passwörtern oder PINs geschützt sein (NET.4.1.A17). Die Konfiguration soll bei der Einrichtung und danach regelmäßig gesichert werden (NET.4.1.A12). Vor der Aussonderung sollen alle gespeicherten Daten sicher gelöscht werden (NET.4.1.A11) (Quelle: bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Kompendium_Einzel_PDFs_2023/09_NET_Netze_und_Kommunikation/NET_4_1_TK_Anlagen_Edition_2023.pdf; Stand: Oktober 2026).
Für VoIP-Komponenten empfiehlt das BSI eine Anforderungsliste vor dem Kauf. So steht es im Baustein NET.4.2 „VoIP“ (NET.4.2.A9). Die Liste soll alle Merkmale für das angestrebte Sicherheitsniveau enthalten. Die erhältlichen Produkte werden daran bewertet. Bei der Außerbetriebnahme sollen sicherheitsrelevante Daten gelöscht und die Löschung geprüft werden (NET.4.2.A12). Was dabei mit Vertrag und Garantie vereinbar ist, soll früh mit Hersteller, Händler oder Servicefirma geklärt werden (Quelle: bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Kompendium_Einzel_PDFs_2023/09_NET_Netze_und_Kommunikation/NET_4_2_VoIP_Edition_2023.pdf; Stand: Oktober 2026).
Was gilt nach der Lieferung?
Zwischen Kaufleuten müssen Sie gelieferte Geräte unverzüglich prüfen. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gilt § 377 HGB. Der Käufer muss die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen, soweit das tunlich ist. Mängel muss er unverzüglich anzeigen. Sonst gilt die Ware als genehmigt, außer bei Mängeln, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren (Quelle: gesetze-im-internet.de/hgb/__377.html; Stand: Oktober 2026).
Wohin mit alten Telefonen und Anlagen?
Für gewerbliche Altgeräte muss der Hersteller eine zumutbare Rückgabemöglichkeit schaffen. Das regelt § 19 Abs. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) für Geräte anderer Nutzer als privater Haushalte. Eine Pflicht, die Geräte dem Hersteller zu überlassen, besteht nicht. Die Entsorgungskosten trägt nach § 19 Abs. 3 grundsätzlich der Hersteller. Bei historischen Altgeräten trägt sie der gewerbliche Endnutzer. Beide Seiten können Abweichendes vereinbaren, ein Punkt für den Kaufvertrag (Quelle: gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__19.html; Stand: Oktober 2026).
Gibt es Förderung für sichere Hardware?
Ja, das Programm MID-Digitale Sicherheit fördert auch Hardware für den IT-Basisschutz. Laut IHK Ostwestfalen zu Bielefeld gilt es für kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen. Gefördert werden bis zu 15.000 Euro in drei kombinierbaren Schwerpunkten. Diese sind Ist-Analyse der IT-Sicherheit, Schulungen für Mitarbeitende und Anschaffung von Hard- und Software (Quelle: ihk.de/ostwestfalen/beratung-und-service/digitalisierung/foerderprogramme-6637410; Stand: Oktober 2026).
Herstellerpflichten stehen unter Kommunikationstechnik, Telefonieverträge unter Telefonie und TK-Dienste.
Quellen dieser Seite (10)
Jeder Absatz nennt seine Quelle direkt im Text. Hier alle Quellen nach Anbieter:
- bsi.bund.de www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Kompendium_Einzel_PDFs_2023/09_NET_Netze_und_Kommunikation/NET_4_1_TK_Anlagen_Edition_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2 www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinien/TR-nach-Thema-sortiert/tr03148/tr03148_node.html www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2025/250130_RED_Cybersicherheit.html www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Kompendium_Einzel_PDFs_2023/09_NET_Netze_und_Kommunikation/NET_4_2_VoIP_Edition_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- bundesnetzagentur.de www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Technik/Marktueberwachung/start.html
- gesetze-im-internet.de www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__73.html www.gesetze-im-internet.de/fuag/__19.html www.gesetze-im-internet.de/hgb/__377.html www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__19.html
- ihk.de www.ihk.de/ostwestfalen/beratung-und-service/digitalisierung/foerderprogramme-6637410