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Hardware · Handel

Hardware einkaufen als Unternehmen: Gewährleistung, Leasing, Rücknahme

Stand:

Für Mängel an gekaufter Hardware haftet der Verkäufer in der Regel zwei Jahre ab Ablieferung. Der Käufer kann nach § 437 BGB Nacherfüllung verlangen, zurücktreten, mindern oder Schadensersatz fordern. Diese Ansprüche verjähren nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BGB bei beweglichen Sachen grundsätzlich in zwei Jahren ab Ablieferung. Stand: Oktober 2026. (Quellen: gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html und gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html)

Was müssen Sie bei der Lieferung sofort prüfen?

Unter Kaufleuten muss gelieferte Hardware sofort geprüft und ein Mangel sofort gerügt werden. Das gilt nach § 377 HGB, wenn der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist. Der Käufer muss die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen, soweit das im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist. Unterlässt er die Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt. Ausgenommen sind Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Auch sie sind nach Entdeckung unverzüglich zu rügen. Stand: Oktober 2026. (Quelle: gesetze-im-internet.de/hgb/__377.html)

Worin unterscheidet sich eine Garantie von der Gewährleistung?

Eine Garantie ist ein freiwilliges Zusatzversprechen neben der gesetzlichen Mängelhaftung. So regelt es § 443 BGB. Garantiegeber kann der Verkäufer, der Hersteller oder ein Dritter sein. Die gesetzlichen Ansprüche gegen den Verkäufer bleiben unberührt. Bei einer Haltbarkeitsgarantie wird vermutet, dass ein Sachmangel in ihrer Laufzeit die Garantierechte auslöst. Stand: Oktober 2026. (Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__443.html)

Wie lange bekommt ein Gerät Sicherheitsupdates?

Künftig muss der Hersteller den Update-Zeitraum nennen, in der Regel fünf Jahre. Das folgt aus dem Cyber Resilience Act (CRA) der EU. Während dieses Supportzeitraums müssen Sicherheitsupdates bereitstehen. Alle CRA-Anforderungen gelten laut BSI ab dem 11. Dezember 2027 für dann neu in Verkehr gebrachte Produkte. Stand: Oktober 2026. (Quelle: bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber_Resilience_Act/cyber_resilience_act_node.html)

Was gilt bei Leasing, Rückgabe oder Weiterverkauf?

Datenträger sollten sicher gelöscht sein, bevor sie das Unternehmen verlassen. Der BSI-Baustein CON.6 verlangt das für schutzbedürftige Datenträger vor ihrer Entsorgung. Unverschlüsselte wiederbeschreibbare Datenträger sind vollständig mit Zufallswerten zu überschreiben. Bei verschlüsselten genügt das sichere Löschen des Schlüssels. Externe Dienstleister müssen mindestens dieselben Anforderungen erfüllen. Für Leasinggeräte sollte der Vertrag deshalb festlegen, wer nach welchem Verfahren löscht. Stand: Oktober 2026. (Quelle: bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Kompendium_Einzel_PDFs_2023/03_CON_Konzepte_und_Vorgehensweisen/CON_6_Loeschen_und_Vernichten_Edition_2023.pdf)

Datenträgerentsorgung durch einen Dienstleister kann regelmäßig Auftragsverarbeitung sein. So ordnet es das Kurzpapier Nr. 13 der Datenschutzkonferenz ein. Mit dem Entsorger brauchen Sie in diesem Fall einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Stand: Oktober 2026. (Quelle: datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_13.pdf)

Wer nimmt gewerblich genutzte Altgeräte zurück?

Der Hersteller muss gewerbliche Altgeräte zurücknehmen und trägt grundsätzlich die Kosten. § 19 ElektroG verpflichtet ihn, für Nutzer außer privaten Haushalten eine zumutbare Rückgabemöglichkeit zu schaffen. Die Entsorgungskosten trägt er, außer bei historischen Altgeräten. Hersteller und gewerbliche Endnutzer können abweichende Vereinbarungen treffen. Prüfen Sie also, ob der Kaufvertrag die Kosten auf Sie verlagert. Stand: Oktober 2026. (Quelle: gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__19.html)

Auf Angebot und Rechnung gehört die Registrierungsnummer des Herstellers. Das verlangt § 6 Abs. 3 ElektroG. Nach § 6 Abs. 2 dürfen Händler Geräte nicht registrierter Hersteller nicht anbieten. Ein Angebot ohne Registrierungsnummer verdient deshalb eine Nachfrage. Stand: Oktober 2026. (Quelle: gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__6.html)

Gilt das Barrierefreiheitsgesetz auch für Hardware?

Ja, für bestimmte Verbraucherprodukte gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Erfasst sind nach § 1 Abs. 2 Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden. Dazu zählen Computer für Verbraucher samt Betriebssystem, Zahlungsterminals und E-Book-Lesegeräte. Ein Händler darf sie nach § 11 BFSG erst mit CE-Kennzeichnung und den vorgeschriebenen Unterlagen bereitstellen. Das betrifft Firmen, die solche Geräte an Verbraucher weiterverkaufen. Stand: Oktober 2026. (Quellen: gesetze-im-internet.de/bfsg/__1.html und gesetze-im-internet.de/bfsg/__11.html)

Gibt es in NRW Zuschüsse für Hardware?

Ja, das Programm MID-Digitale Sicherheit fördert Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in NRW und weniger als 250 Beschäftigten. Hinzu kommt ein Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro. Als Beispiele nennt das Programm Antiviren-Software, Anti-Ransomware, schlüsselfertige Firewalls als Soft- und Hardware sowie Back-up-Software. Erstattet werden 50 Prozent, höchstens 15.000 Euro. Software mit einer BSI-Warnung nach § 13 BSIG ist ausgeschlossen. Stand: Oktober 2026. (Quelle: mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit)

Branchenspezifische Hard- und Software fördert MID-Digitalisierung im Schwerpunkt „Digitale Prozesse“. Beispiele sind CAD- oder Dokumentenmanagement-Lösungen samt Hochleistungsscanner. Gefördert werden nur Erstbeschaffungen, keine Updates. Stand: Oktober 2026. (Quelle: mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine/digitalisierungsgutschein)

Worauf sollten Sie im Angebot oder Vertrag achten?

  • Gesetzliche Mängelhaftung nicht durch eine Garantie ersetzt, sondern ergänzt (§ 443 BGB).
  • Wer Garantiegeber ist und was die Garantie genau umfasst.
  • Zugesagter Zeitraum für Sicherheitsupdates des Herstellers.
  • Wareneingangsprüfung organisiert, Mängel sofort schriftlich gerügt (§ 377 HGB).
  • ElektroG-Registrierungsnummer des Herstellers auf Angebot und Rechnung.
  • Regelung zu Rücknahme und Entsorgungskosten der Altgeräte (§ 19 ElektroG).
  • Bei Leasing: wer die Daten vor Rückgabe nach welchem Verfahren löscht.

Wer hilft bei Fragen zum Kaufvertrag?

Erste Orientierung gibt die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld auf ihren Seiten zu Recht und Steuern. Nach eigener Angabe richtet sie sich dabei besonders an kleine und mittlere Betriebe. Eine verbindliche Prüfung des konkreten Vertrags ist nach § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz Sache zugelassener Rechtsberater. Stand: Oktober 2026. (Quellen: ihk.de/ostwestfalen/recht-und-steuern und gesetze-im-internet.de/rdg/__3.html)

Wartungsverträge behandelt die Seite Hardware-Service und IT-Betreuung, die Herstellerseite der Region Elektronik- und Technikhersteller in OWL.

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